FAQ zur Schulbegleitung

Was ist Schulbegleitung?

Schulbegleitung, auch Integrationshilfe genannt, ist eine unterstützende Maßnahme für Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen. Sie hilft, Barrieren im Schulalltag zu überwinden, sei es bei schulischen Aufgaben, sozialen Interaktionen oder der emotionalen Stabilität. Ziel ist es, eine gleichberechtigte Teilnahme am Unterricht und die Förderung der Selbstständigkeit zu ermöglichen.

Für wen ist Schulbegleitung geeignet?

Schulbegleitung ist für Kinder und Jugendliche gedacht, die aufgrund seelischer, emotionaler oder sozialer Beeinträchtigungen zusätzliche Unterstützung benötigen. Dazu gehören beispielsweise Schüler mit ADHS, Autismus, Angststörungen oder anderen Entwicklungsstörungen. Die Maßnahme richtet sich sowohl an Schüler in Regelschulen als auch an Förderschulen.

Wie wird Schulbegleitung beantragt?

Schritt 1: Kontaktieren Sie das zuständige Jugendamt oder Sozialamt und schildern Sie die Situation Ihres Kindes.

Schritt 2: Reichen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII ein.

Schritt 3: Stellen Sie die notwendigen Unterlagen bereit, wie ärztliche Gutachten, Schulberichte und Nachweise über den Förderbedarf.

Schritt 4: Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie eine Bewilligung oder weitere Informationen zu den nächsten Schritten.

https://verwaltungsportal.hessen.de/leistung?leistung_id=L100001_346531730

Welche Aufgaben hat eine Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt individuell je nach Bedarf des Kindes. Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Im Unterricht: Hilfe bei der Aufgabenbearbeitung und Strukturierung.

  • Sozial: Unterstützung bei der Integration in die Klassengemeinschaft und bei Konfliktlösungen.

  • Emotional: Begleitung in stressigen Situationen und Förderung der Selbstregulation.

  • Praktisch: Hilfestellung bei organisatorischen Aufgaben, z. B. bei der Orientierung im Schulgebäude.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten für die Schulbegleitung werden in der Regel vom Jugendamt oder Sozialamt übernommen, sofern ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII besteht. In einigen Fällen können auch Krankenkassen oder andere Institutionen beteiligt sein. Eltern sollten den Antrag rechtzeitig stellen, um die Finanzierung sicherzustellen.

Wie lange dauert der Bewilligungsprozess?

Der Bewilligungsprozess variiert je nach Behörde, kann jedoch mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. Eine frühzeitige Antragstellung und vollständige Unterlagen können den Prozess beschleunigen.

Wie arbeitet eine Schulbegleitung mit Lehrern und Eltern zusammen?

Eine enge Zusammenarbeit ist essenziell für den Erfolg. Regelmäßige Absprachen und eine offene Kommunikation zwischen Schulbegleitung, Lehrkräften und Eltern sorgen dafür, dass die Unterstützung individuell auf das Kind abgestimmt wird.

Was sind die Ziele der Schulbegleitung?

  • Förderung der Selbstständigkeit des Kindes

  • Unterstützung bei der schulischen und sozialen Integration

  • Abbau von Barrieren im Schulalltag

  • Schaffung eines stabilen Umfelds für das Lernen und die persönliche Entwicklung