Schulbegleitung im Ganztag: Geht die Begleitung auch am Nachmittag mit?

Seit August 2026 haben Erstklässler Anspruch auf Ganztag. Wann die Schulbegleitung auch am Nachmittag mitkommt und was Eltern dafür tun sollten.

Kurz gesagt: Die Schulbegleitung kann Ihr Kind auch im Ganztag begleiten, aber nur, wenn das Amt diese Zeit mit bewilligt. Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung. Melden Sie die Nachmittagszeiten deshalb früh beim Amt an.

Was sich seit August 2026 ändert

Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, acht Stunden an fünf Werktagen, Unterricht eingerechnet. Jedes Jahr kommt eine Klassenstufe dazu. Ab August 2029 gilt der Anspruch für alle Kinder der Klassen 1 bis 4. Niemand muss den Ganztag nutzen, aber viele Familien tun es.

Für Kinder mit Schulbegleitung stellt sich damit eine neue Frage: Endet die Begleitung mit dem Unterricht, oder geht sie mit in den Nachmittag?

Was das Gesetz sagt

Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung regelt § 112 SGB IX die Hilfen zur Schulbildung. Dort steht ausdrücklich, dass auch schulische Ganztagsangebote in der offenen Form dazugehören können. Voraussetzung ist, dass das Angebot zum Bildungsauftrag der Schule passt, unter ihrer Aufsicht und Verantwortung steht, an den Unterricht anschließt und in der Regel in der Schule oder in ihrer Nähe stattfindet.

Für Kinder mit seelischer Beeinträchtigung, zum Beispiel bei Autismus oder ADHS, entscheidet das Jugendamt nach § 35a SGB VIII im Einzelfall, ob die Begleitung auch am Nachmittag nötig ist.

Was Sie als Eltern tun sollten

  • Zeiten mit beantragen: Die Begleitung am Nachmittag kommt nicht automatisch dazu. Geben Sie im Antrag an, an welchen Tagen und wie lange Ihr Kind im Ganztag ist.

  • Plan der Schule beilegen: Am besten legen Sie den Stundenplan und die Zeiten des Ganztags bei.

  • Bedarf beschreiben: Schreiben Sie kurz, wobei Ihr Kind am Nachmittag Unterstützung braucht, etwa beim Mittagessen, in freien Spielzeiten oder bei den Hausaufgaben.

  • Änderungen melden: Ändern sich die Zeiten im Laufe des Jahres, sagen Sie dem Amt Bescheid. Es kann die Stunden anpassen.

Läuft die Bewilligung schon, ist der Verlängerungsantrag ein guter Zeitpunkt, den Ganztag mit aufzunehmen. Mehr dazu im Artikel Schulbegleitung verlängern.

Häufige Fragen

Übernimmt das Amt auch die Begleitung im Hort?

Hort und schulischer Ganztag sind unterschiedlich geregelt. Ob das Amt die Begleitung im Hort übernimmt, entscheidet es im Einzelfall. Fragen Sie am besten direkt beim Amt nach.

Ist es dieselbe Begleitung wie am Vormittag?

Wenn möglich, ja. Eine Person für den ganzen Tag gibt Ihrem Kind Sicherheit. Manchmal teilen sich zwei Begleitungen den Tag, dann sorgen wir für eine gute Übergabe.

Gilt das auch in den Ferien?

Ferienbetreuung gehört in der Regel nicht zur Schulbegleitung. Mehr dazu im Artikel Schulbegleitung in den Ferien.

So unterstützen wir Sie

Liegt die Bewilligung für den Nachmittag vor, stimmen wir die Zeiten mit der Schule und dem Ganztag ab. Wir planen die Begleitung so, dass Ihr Kind möglichst wenige Wechsel erlebt, und halten Sie über unsere Pädagogische Leitung auf dem Laufenden.

Bewilligung da? Wir übernehmen.

Wir begleiten Kinder im Unterricht und, wenn bewilligt, auch im Ganztag. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.

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