Schulbegleitung beantragen in Hessen: Schritt für Schritt
Schulbegleitung beantragen in Hessen: welches Amt zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie es nach dem Antrag weitergeht.
Eine Schulbegleitung, in Hessen oft Teilhabeassistenz genannt, unterstützt Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen dabei, am Unterricht und am Schulleben teilzuhaben. Bezahlt wird sie vom zuständigen Amt. Damit sie kommt, braucht es einen Antrag. Hier lesen Sie, wie das in Hessen abläuft.
Welches Amt ist zuständig?
Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:
Seelische Beeinträchtigung, zum Beispiel bei vielen Kindern mit Autismus, ADHS oder Angststörungen: zuständig ist das Jugendamt (§ 35a SGB VIII).
Körperliche oder geistige Beeinträchtigung: zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe (SGB IX). Für Schulkinder ist das in Hessen in der Regel der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Entscheidend ist der Wohnort des Kindes, nicht der Ort der Schule. Die zuständigen Stellen in unseren Einsatzgebieten finden Sie hier: Stadt Offenbach, Kreis Offenbach, Frankfurt am Main, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden und Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Sind Sie unsicher, welche Stelle zuständig ist, stellen Sie den Antrag trotzdem. Ein Amt, das nicht zuständig ist, muss den Antrag an die richtige Stelle weiterleiten.
Schritt 1: Mit der Schule sprechen
Sprechen Sie mit der Klassenlehrkraft über die Situation Ihres Kindes. Viele Ämter wünschen eine Einschätzung der Schule: Wobei braucht Ihr Kind Hilfe, und was hat die Schule schon versucht? Bitten Sie um eine kurze schriftliche Stellungnahme. Sie macht den Bedarf für das Amt greifbar.
Schritt 2: Diagnose und ärztliche Unterlagen
Das Amt prüft, ob eine Beeinträchtigung vorliegt und welche Hilfe nötig ist. Dafür brauchen Sie in der Regel aktuelle Befunde:
Beim Jugendamt (§ 35a SGB VIII) ist eine Stellungnahme einer Fachärztin oder eines Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. eines -psychotherapeuten üblich.
Bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung helfen ärztliche Berichte, Therapieberichte und gegebenenfalls ein Schwerbehindertenausweis.
Fragen Sie beim Amt nach, welche Unterlagen es genau braucht. So vermeiden Sie Rückfragen und Verzögerungen.
Schritt 3: Den Antrag stellen
Der Antrag kann formlos und schriftlich gestellt werden. Manche Ämter bieten ein Formular oder einen Online-Antrag an, zum Beispiel der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Wiesbaden. Beschreiben Sie darin:
wer Ihr Kind ist, welche Schule und Klasse es besucht,
wobei es im Schulalltag Unterstützung braucht, möglichst konkret,
welche Unterlagen Sie beilegen.
Behalten Sie eine Kopie und notieren Sie das Datum, an dem der Antrag beim Amt eingegangen ist.
Schritt 4: Prüfung und Hilfeplan
Das Amt lädt Sie in der Regel zu einem Gespräch ein. Beim Jugendamt heißt das Hilfeplangespräch, in der Eingliederungshilfe Gesamt- oder Teilhabeplanung. Gemeinsam wird besprochen, welche Unterstützung Ihr Kind braucht. Am Ende steht ein Bescheid, der festlegt, ob und in welchem Umfang Schulbegleitung bewilligt wird, meist mit einer Stundenzahl pro Woche und einem Zeitraum.
Schritt 5: Einen Träger finden und starten
Mit dem Bescheid geht es um die Frage, wer die Begleitung stellt. Das läuft je nach Amt unterschiedlich: Manche Ämter vermitteln den Fall direkt an einen Träger, anderswo suchen die Eltern selbst einen Träger aus. Danach lernen sich Kind, Eltern und Begleitung kennen, und die Schule wird informiert.
Sie haben eine Bewilligung und suchen einen Träger? Melden Sie sich bei uns mit Schule, Klasse, bewilligtem Stundenumfang und gewünschtem Beginn. Wie wir arbeiten, lesen Sie auf der Seite für Eltern.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es bis zur Bewilligung?
Das ist je nach Amt und Einzelfall sehr unterschiedlich. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich, am besten einige Monate vor dem gewünschten Beginn, zum Beispiel vor der Einschulung oder dem Schulwechsel.
Muss ich den Antrag jedes Jahr neu stellen?
Bewilligungen sind meist befristet, häufig auf ein Schuljahr. Beantragen Sie die Weiterbewilligung rechtzeitig vor Ablauf, damit die Begleitung ohne Pause weiterlaufen kann.
Was kostet die Schulbegleitung für uns Eltern?
In der Regel nichts. Mehr dazu im Artikel Wer bezahlt die Schulbegleitung?
Sie suchen eine Schulbegleitung?
Wir begleiten Kinder in Stadt und Kreis Offenbach, Frankfurt, Rüsselsheim, Wiesbaden und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.
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