Einsatzgebiet

Schulbegleitung im Kreis Offenbach: Schulbegleiter und Teilhabeassistenz

Unser Sitz ist in Rodgau, mitten im Kreis Offenbach. Wir begleiten Kinder und Jugendliche an Schulen in allen Städten und Gemeinden des Kreises und finden die Begleitung, die passt.

Zuständige Stelle im Kreis Offenbach

Im Kreis Offenbach hängt die Zuständigkeit von der Art der Beeinträchtigung ab. Beide Stellen sitzen in der Kreisverwaltung in Dietzenbach.

Seelische Beeinträchtigung (§ 35a SGB VIII)
Jugendamt, Fachdienst Jugend und Familie
Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach

Körperliche oder geistige Beeinträchtigung (SGB IX)
Fachdienst SGB XII, Asyl und sonstige soziale Leistungen – stationäre Hilfen und Eingliederungshilfe
Werner-Hilpert-Straße 1, 63128 Dietzenbach

Laut Kreis gibt es für den Antrag keine festen Fristen. Jugendamt des Kreises Offenbach

Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Ratgeber: Schulbegleitung beantragen in Hessen.

Städte und Gemeinden im Kreis Offenbach

Dietzenbach, Dreieich, Egelsbach, Hainburg, Heusenstamm, Langen, Mainhausen, Mühlheim am Main, Neu-Isenburg, Obertshausen, Rodgau, Rödermark und Seligenstadt.

So starten wir gemeinsam

Von Ihrer Anfrage bis zum ersten Schultag mit Begleitung.

1

Anfrage

Das Amt vermittelt den Fall und meldet sich mit den Eckdaten bei uns. Sie können sich auch direkt an uns wenden.

2

Passende Begleitung

Wir wählen eine Begleitung aus, die zu Ihrem Kind und seinem Bedarf passt, und bereiten sie mit einem schriftlichen Leitfaden auf den Einsatz vor.

3

Kennenlernen und Start

Wir lernen Sie und Ihr Kind kennen, in der Regel gemeinsam mit dem Amt. Die Schule informieren wir vor dem Start.

4

Laufende Begleitung

Wir bleiben Ihr fester Ansprechpartner und stimmen uns regelmäßig mit Ihnen, der Schule und dem Amt ab.

Häufige Fragen aus dem Kreis Offenbach

Wo stellen wir im Kreis Offenbach den Antrag?

Beim Kreis in Dietzenbach, Werner-Hilpert-Straße 1. Bei seelischen Beeinträchtigungen ist das Jugendamt zuständig, bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen die Eingliederungshilfe. Das gilt für alle 13 Städte und Gemeinden im Kreis.

Wer hilft beim Antrag?

Im Jugendamt des Kreises gibt es Verfahrenslotsen. Sie beraten Familien zu Anträgen auf Eingliederungshilfe, auch zur Schulbegleitung. Unabhängig von Ämtern berät außerdem die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in Rodgau, mit Sprechstunden in Dreieich und Seligenstadt.

Was ist das Beratungs- und Förderzentrum?

Es unterstützt die allgemeinen Schulen, wenn ein Kind sonderpädagogische Förderung braucht. Im Kreis gibt es drei regionale Zentren: an der Georg-Büchner-Schule in Dreieich, an der Dezentralen Schule in Dietzenbach und an der Don-Bosco-Schule in Seligenstadt. Die Schulbegleitung beantragen Sie davon getrennt beim Kreis.

Wer ist für die Schulen im Kreis zuständig?

Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main, Stadthof 13 in Offenbach. Es entscheidet zum Beispiel über den Förderort Ihres Kindes. Über die Schulbegleitung entscheidet dagegen der Kreis.

Wie läuft das Kennenlernen im Kreis Offenbach ab?

Der Kreis steuert den Fall und ist beim Kennenlernen dabei. Sie lernen die Begleitung in Ruhe kennen, bevor es losgeht. Die Schule informieren wir vorab.

Was kostet die Schulbegleitung?

Für Eltern ist sie in der Regel kostenfrei, unabhängig vom Einkommen. Die Kosten trägt der Kreis, wenn er die Schulbegleitung bewilligt. Mehr dazu im Ratgeber: Was kostet eine Schulbegleitung?

Sie möchten selbst als Schulbegleiter oder Schulbegleiterin im Kreis Offenbach arbeiten? Schulbegleiter Jobs Offenbach
Sie arbeiten im Jugendamt, in der Eingliederungshilfe oder an einer Schule? Hier ist unser Trägerprofil für Ämter und Schulen.

Sie suchen eine Schulbegleitung im Kreis Offenbach?

Melden Sie sich mit den Eckdaten. Wir prüfen, wer zu Ihrem Kind passt, und melden uns bei Ihnen.

Bahadir Gökmen, Pädagogische Leitung: +49 176 316 16244
Izzettin Ucar, Kaufmännische Leitung: +49 151 419 03983
E-Mail: info@empoweryou24.de

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