Mein Kind will nicht in die Schule: Was Eltern jetzt tun können

Ihr Kind will nicht mehr in die Schule? Woran Sie Schulangst erkennen, wer hilft und wann eine Schulbegleitung eine Lösung sein kann.

Bauchweh am Sonntagabend, Tränen vor dem Schultor, Ausreden jeden Morgen: Wenn ein Kind nicht mehr in die Schule will, ist das für die ganze Familie belastend. Wichtig ist, früh zu handeln. Je länger ein Kind der Schule fernbleibt, desto schwerer wird der Weg zurück.

Woran Sie erkennen, dass mehr dahintersteckt

Jedes Kind hat mal keine Lust auf Schule. Aufmerksam sollten Sie werden, wenn:

  • Ihr Kind über Wochen morgens über Bauch- oder Kopfschmerzen klagt, die am Wochenende verschwinden,

  • es sich zurückzieht, schlecht schläft oder sehr gereizt ist,

  • es häufiger fehlt oder vorzeitig abgeholt werden möchte,

  • es von Streit, Ausgrenzung oder Überforderung in der Schule erzählt oder gar nicht mehr über die Schule spricht.

Die Ursachen sind verschieden

Hinter Schulvermeidung stecken sehr unterschiedliche Gründe: Angst vor Leistungsdruck, Konflikte mit Mitschülern, Mobbing, Trennungsangst oder eine Überforderung, die mit einer Beeinträchtigung wie Autismus oder ADHS zusammenhängt. Deshalb gibt es keine Lösung für alle. Entscheidend ist, die Ursache herauszufinden.

Was Sie jetzt tun können

  • Mit Ihrem Kind sprechen: ruhig, ohne Vorwürfe. Fragen Sie, was genau schwierig ist, und nehmen Sie die Antwort ernst.

  • Die Schule einbeziehen: Sprechen Sie mit der Klassenlehrkraft. Oft sieht sie Dinge, die zu Hause nicht auffallen.

  • Fachliche Hilfe holen: Anlaufstellen sind der Kinderarzt, eine Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Schulpsychologische Dienst des Staatlichen Schulamts oder eine Erziehungsberatungsstelle. Die Beratung dort ist kostenfrei.

  • Den Kontakt zur Schule halten: Auch kurze, schrittweise Schulbesuche sind besser als ein vollständiger Rückzug. Stimmen Sie das mit Schule und Fachleuten ab.

Wann eine Schulbegleitung helfen kann

Steckt hinter der Schulvermeidung eine seelische Beeinträchtigung, etwa eine Angststörung, kann eine Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII in Frage kommen. Voraussetzung ist eine fachärztliche Diagnose und die Einschätzung des Jugendamts, dass Ihr Kind ohne Unterstützung nicht gut am Schulleben teilhaben kann.

Eine Begleitung gibt Halt in genau den Momenten, die Angst machen: beim Ankommen am Morgen, in den Pausen, in Prüfungen. Sie hilft, den Schultag in kleine, machbare Schritte zu teilen, und zieht sich zurück, sobald Ihr Kind sicherer wird. Wie Sie den Antrag stellen, erklärt der Artikel Schulbegleitung beantragen in Hessen.

Häufige Fragen

Muss mein Kind trotzdem in die Schule?

Ja, in Deutschland gilt die Schulpflicht. Umso wichtiger ist es, schnell mit Schule und Fachleuten eine Lösung zu finden. Bei einer Erkrankung stellt der Arzt eine Bescheinigung aus.

Hilft eine Schulbegleitung auch bei Mobbing?

Mobbing muss die Schule angehen, dafür ist sie verantwortlich. Eine Schulbegleitung ersetzt das nicht. Hat Ihr Kind aber wegen einer Beeinträchtigung Schwierigkeiten im Umgang mit anderen, kann eine Begleitung helfen, Konflikte früh zu erkennen und zu entschärfen.

Sie suchen eine Schulbegleitung?

Wir begleiten Kinder in Stadt und Kreis Offenbach, Frankfurt, Rüsselsheim, Wiesbaden und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.

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