Schulbegleitung bei ADHS: Wann sie in Frage kommt und wie sie hilft

Schulbegleitung bei ADHS: wann sie in Frage kommt, wie sie im Unterricht hilft und wie Eltern sie beim Jugendamt beantragen.

Nicht jedes Kind mit ADHS braucht eine Schulbegleitung. Wenn aber Unruhe, Konzentrationsprobleme oder Konflikte so stark sind, dass Ihr Kind dem Unterricht kaum noch folgen kann oder der Schulbesuch gefährdet ist, kann eine Schulbegleitung eine große Entlastung sein.

Wann kommt eine Schulbegleitung in Frage?

Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern wie sehr sie die Teilhabe Ihres Kindes an Schule und Unterricht beeinträchtigt. Hinweise können sein:

  • Ihr Kind kann trotz Unterstützung durch die Schule dem Unterricht über längere Zeit kaum folgen,

  • es gerät häufig in Konflikte, die es allein nicht lösen kann,

  • es wird regelmäßig vom Unterricht ausgeschlossen oder früher abgeholt,

  • es vermeidet die Schule oder leidet stark unter dem Schulalltag.

Wie eine Schulbegleitung bei ADHS hilft

  • Struktur geben: Aufgaben in kleine Schritte teilen, an Material und Zeiten erinnern.

  • Aufmerksamkeit lenken: zurück zur Aufgabe führen, ohne vor der Klasse bloßzustellen.

  • Bewegungs- und Ruhepausen ermöglichen, wenn es nicht mehr geht.

  • In Konflikten begleiten: frühzeitig eingreifen, beruhigen, Lösungen finden.

  • Erfolge sichtbar machen: kleine Fortschritte bemerken und bestärken.

Die Schulbegleitung arbeitet dabei eng mit der Lehrkraft zusammen und stimmt sich regelmäßig mit Ihnen ab.

Welches Amt ist zuständig?

ADHS wird in der Regel als seelische Beeinträchtigung eingeordnet. Zuständig ist dann das Jugendamt nach § 35a SGB VIII. Für den Antrag brauchen Sie die Diagnose und eine Stellungnahme, üblicherweise von einer Fachärztin oder einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. einem -psychotherapeuten. Hilfreich ist außerdem eine Einschätzung der Schule.

Die zuständigen Stellen in unserer Region: Stadt Offenbach, Kreis Offenbach, Frankfurt am Main, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden und Landkreis Darmstadt-Dieburg. Den Ablauf Schritt für Schritt finden Sie im Artikel Schulbegleitung beantragen in Hessen.

Häufige Fragen

Ersetzt die Schulbegleitung eine Therapie oder Medikamente?

Nein. Die Schulbegleitung unterstützt die Teilhabe am Schulalltag. Medizinische und therapeutische Fragen gehören zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Wird mein Kind dadurch in der Klasse abgestempelt?

Eine gute Begleitung hält sich im Hintergrund und greift nur ein, wenn es nötig ist. Viele Mitschüler nehmen sie nach kurzer Zeit als normalen Teil der Klasse wahr.

Sie suchen eine Schulbegleitung?

Wir begleiten Kinder in Stadt und Kreis Offenbach, Frankfurt, Rüsselsheim, Wiesbaden und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.

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