Wer bezahlt die Schulbegleitung? Kosten und Zuständigkeit einfach erklärt
Wer bezahlt die Schulbegleitung? Welche Stelle die Kosten trägt, ob Eltern etwas zahlen und was bei zu wenigen Stunden gilt.
Viele Eltern fragen sich als Erstes: Was kostet uns die Schulbegleitung? Die kurze Antwort: In der Regel nichts. Die Kosten trägt das Amt, das die Schulbegleitung bewilligt hat. Hier erklären wir, welches Amt das ist und worauf Sie achten sollten.
Das Amt trägt die Kosten
Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Je nach Art der Beeinträchtigung zahlt:
bei seelischer Beeinträchtigung das Jugendamt nach § 35a SGB VIII,
bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX, in Hessen für Schulkinder in der Regel der Landkreis oder die kreisfreie Stadt.
Zuständig ist die Stelle am Wohnort Ihres Kindes. Wer das in Ihrer Region ist, lesen Sie hier: Stadt Offenbach, Kreis Offenbach, Frankfurt am Main, Rüsselsheim am Main, Wiesbaden und Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Müssen Eltern etwas dazuzahlen?
Nein, in der Regel nicht. Die Schulbegleitung ist eine ambulante Hilfe. Für Leistungen zur Teilhabe an Bildung wird kein Einkommen und kein Vermögen der Eltern herangezogen, und auch in der Jugendhilfe fällt für eine ambulante Hilfe wie die Schulbegleitung kein Kostenbeitrag an. Die Schulbegleitung ist damit unabhängig vom Einkommen der Familie.
Der Träger, also zum Beispiel Empower You, rechnet direkt mit dem Amt ab. Sie als Eltern bekommen von uns keine Rechnung.
Was bezahlt das Amt genau?
Bezahlt wird der Umfang, der im Bescheid steht, meist eine bestimmte Stundenzahl pro Woche. Darin enthalten ist die Begleitung während der Unterrichtszeit, oft auch Pausen und Ausflüge, wenn Ihr Kind dort Unterstützung braucht. Was genau dazugehört, legt das Amt im Hilfe- oder Teilhabeplan fest.
Was ist nicht Aufgabe der Schulbegleitung?
Für den Unterricht selbst bleibt die Schule verantwortlich. Die Schulbegleitung unterrichtet nicht und ersetzt keine Lehrkraft oder Förderlehrkraft. Sie sorgt dafür, dass Ihr Kind am Unterricht teilhaben kann, zum Beispiel durch Struktur, Hilfe beim Umgang mit anderen und Begleitung in schwierigen Momenten.
Wenn die bewilligten Stunden nicht reichen
Merken Sie oder die Schule, dass die Stunden nicht ausreichen, sprechen Sie das Amt an. Der Bedarf kann neu geprüft werden, etwa beim nächsten Hilfeplangespräch. Schildern Sie konkret, in welchen Situationen die Unterstützung fehlt. Eine Einschätzung der Schule und der Begleitung hilft dabei.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Schulbegleitung?
In der Regel nicht. Zuständig ist das Jugendamt oder der Träger der Eingliederungshilfe. Medizinische Hilfen, etwa Behandlungspflege, können über andere Wege laufen. Klären Sie solche Fragen mit dem Amt.
Wir haben eine Bewilligung. Wie geht es weiter?
Dann braucht Ihr Kind einen Träger, der die Begleitung stellt. Melden Sie sich gern bei uns. Wie der Antrag abläuft, lesen Sie im Artikel Schulbegleitung beantragen in Hessen.
Sie suchen eine Schulbegleitung?
Wir begleiten Kinder in Stadt und Kreis Offenbach, Frankfurt, Rüsselsheim, Wiesbaden und im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.
Empower You
Schulbegleitung mit Herz und Kompetenz für Kinder und Jugendliche.
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