Schulbegleitung Offenbach: Antrag beim Jugendamt
Schulbegleitung in der Stadt Offenbach beantragen: Das Jugendamt ist für alle Beeinträchtigungen zuständig. Unterlagen, Beratung und wie es weitergeht.
Kurz gesagt: Wohnt Ihr Kind in der Stadt Offenbach, stellen Sie den Antrag auf Schulbegleitung beim Jugendamt der Stadt im Haus der Wirtschaft. Das Jugendamt ist hier für seelische ebenso wie für körperliche oder geistige Beeinträchtigungen zuständig. Eine Frist gibt es nicht, aber ein früher Antrag hilft, damit die Begleitung zum Schulstart da ist.
Wer ist zuständig?
Zuständig ist das Jugendamt der Stadt Offenbach, Haus der Wirtschaft, Platz der Deutschen Einheit 4, 63065 Offenbach am Main. Es kommt auf den Wohnort Ihres Kindes an, nicht auf den Ort der Schule.
Wohnen Sie in Heusenstamm, Mühlheim, Obertshausen oder einem anderen Ort rund um Offenbach, ist dagegen der Kreis Offenbach in Dietzenbach zuständig. Mehr dazu: Schulbegleitung im Kreis Offenbach.
So stellen Sie den Antrag
Den Antrag stellen die Eltern. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen ihn auch selbst stellen.
Ein formloser schriftlicher Antrag reicht in der Regel. Nennen Sie Ihr Kind, die Schule, die Klasse und wobei Ihr Kind im Schulalltag Unterstützung braucht.
Legen Sie eine ärztliche Stellungnahme oder Diagnose bei, dazu einen Bericht der Schule und vorhandene Berichte aus Therapie oder Förderung.
Eine feste Frist oder Bearbeitungsdauer nennt die Stadt nicht. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst früh, am besten einige Monate vor dem Schuljahr.
Behalten Sie eine Kopie und notieren Sie das Datum.
Wie ein Antrag allgemein aufgebaut ist, lesen Sie im Artikel Schulbegleitung beantragen in Hessen.
Wer berät unabhängig?
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) in der Waldstraße 45 berät kostenlos und unabhängig von Ämtern und Trägern, auch zur Schulbegleitung. Bei Fragen zur Erziehung hilft die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Stadt am Hessenring 57.
Nach der Bewilligung: so geht es weiter
In Offenbach überträgt das Jugendamt den Fall an einen Träger. Sie dürfen sich dabei einen Träger wünschen (Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII). Sagen Sie dem Jugendamt einfach, dass Sie sich Empower You wünschen, oder melden Sie sich direkt bei uns.
Zum Kennenlernen treffen wir uns mit Ihnen und dem Jugendamt. Die Schule informieren wir vorab. Danach haben Sie mit unserer Pädagogischen Leitung eine feste Ansprechperson. Unser Büro in Rodgau ist nur wenige Kilometer entfernt.
Was kostet die Schulbegleitung?
Für Eltern ist sie in der Regel kostenfrei, unabhängig vom Einkommen. Die Kosten trägt die Stadt Offenbach, wenn sie die Schulbegleitung bewilligt. Der Träger rechnet direkt mit dem Jugendamt ab.
Bewilligung da? Wir übernehmen.
Wir begleiten Kinder in ganz Offenbach, von Bürgel und Rumpenheim bis Tempelsee und Bieber. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.
Empower You
Schulbegleitung mit Herz und Kompetenz für Kinder und Jugendliche.
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