Schulbegleitung Frankfurt: Jugendamt oder Sozialrathaus?

Schulbegleitung in Frankfurt beantragen: wann das Jugendamt, wann das Sozialrathaus zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie es weitergeht.

Kurz gesagt: In Frankfurt ist das Jugend- und Sozialamt zuständig. Bei einer seelischen Beeinträchtigung stellen Sie den Antrag beim Jugendamt, bei einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung beim Sozialrathaus Ihres Wohnbezirks. In Frankfurt heißt die Schulbegleitung oft Schulassistenz.

Jugendamt oder Sozialrathaus?

Das hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:

  • Seelische Beeinträchtigung, zum Beispiel oft bei Autismus, ADHS oder Angststörungen: Antrag beim Jugendamt nach § 35a SGB VIII.

  • Körperliche oder geistige Beeinträchtigung: Antrag beim Sozialrathaus Ihres Wohnbezirks nach § 112 SGB IX, am besten in Absprache mit der Schule. Bei Bedarf gibt das Gesundheitsamt eine ärztliche Stellungnahme ab.

Beide Stellen gehören zum Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt am Main, Eschersheimer Landstraße 241–249. Entscheidend ist der Wohnort Ihres Kindes. Wohnen Sie in Offenbach, Neu-Isenburg oder einem anderen Ort außerhalb Frankfurts, ist das Amt Ihres Wohnorts zuständig, auch wenn Ihr Kind in Frankfurt zur Schule geht.

So stellen Sie den Antrag

  • Ein formloser schriftlicher Antrag reicht in der Regel. Nennen Sie Ihr Kind, die Schule, die Klasse und wobei Ihr Kind Unterstützung braucht.

  • Legen Sie eine ärztliche Stellungnahme oder Diagnose bei, dazu einen Bericht der Schule und vorhandene Berichte aus Therapie oder Förderung.

  • Sprechen Sie früh mit der Schule. Ihre Einschätzung ist für das Amt wichtig.

  • Behalten Sie eine Kopie und notieren Sie das Datum.

Mehr dazu im Artikel Schulbegleitung beantragen in Hessen. Was die Begriffe Schulassistenz, Teilhabeassistenz und Integrationshelfer bedeuten, steht im Artikel Teilhabeassistenz: Was ist das?.

Wer berät unabhängig?

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät kostenlos und unabhängig von Ämtern und Trägern. Beratungsstellen in Frankfurt finden Sie auf teilhabeberatung.de.

Nach der Bewilligung: so geht es weiter

Bewilligt das Jugendamt die Schulbegleitung, überträgt es den Fall an einen Träger. Sie dürfen sich dabei einen Träger wünschen (Wunsch- und Wahlrecht nach § 5 SGB VIII). In Frankfurt begleiten wir Kinder mit einer Bewilligung des Jugendamts. Sagen Sie dem Jugendamt, dass Sie sich Empower You wünschen, oder melden Sie sich direkt bei uns. Wir stimmen alles Weitere mit dem Amt ab.

Zum Kennenlernen treffen wir uns mit Ihnen und dem Jugendamt. Die Schule informieren wir vorab. Danach haben Sie mit unserer Pädagogischen Leitung eine feste Ansprechperson.

Was kostet die Schulbegleitung?

Für Eltern ist sie in der Regel kostenfrei. Die Kosten trägt die Stadt Frankfurt, wenn sie die Schulbegleitung bewilligt. Der Träger rechnet direkt mit dem Amt ab.

Bewilligung da? Wir übernehmen.

Wir begleiten Kinder mit Bewilligung des Jugendamts im ganzen Frankfurter Stadtgebiet, von Höchst und Nied bis Bornheim und Sachsenhausen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie an: 0176 316 16244.

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